Die Stiftung wird durch die Landeshauptstadt Wiesbaden gefördert. Diese stellt jährlich den Festsaal des Rathauses zur Förderpreisveranstaltung zur Verfügung und unterstützt die Stiftung über das Schulamt organisatorisch.
Im Jahre 2001 wurde ein Verein der Freunde und Förderer der Karin Elisabeth Loos Stiftung gegründet, dem alle bisherigen Preisträger der Stiftung angehören. Er ist jedoch auch für alle sonstigen Interessierten und für korporative Mitglieder offen, die die Ziele der Stiftung unterstützen
SATZUNG des VEREINS der FREUNDE und FÖRDERER
der
KARIN – ELISABETH – LOOS – STIFTUNG
( Fassung vom Juli 2007 )
§1 Ziele der Vereinigung
Satzungsziel ist die Förderung der Karin – Elisabeth – Loos Stiftung entsprechend ihrer jeweiligen Verfassung.
Die Mitglieder verpflichten sich, die Satzungsziele
a) durch Eintreten für den speziellen Stiftungsgedanken
b) durch Einwerbung von Kapital/Vermächtnissen und Fördergeldern für die Stiftung zu unterstützen
Der Verein soll insbesondere den Förderpreisträgern / trägerinnen die Möglichkeit bieten, sich für die Weiterentwicklung des Fördergedankens einzusetzen. So können sie z.B. langfristig Anlaufstelle für künftige Förderpreisträger werden, soweit von Ihnen eigene Positionen in Wirtschaft und Wissenschaft gehalten werden.
§2 Mitgliedschaft im Verein
Ordentliche Mitglieder können werden:
– die Preisträger der Förderpreise
– alle Personen, die die Satzungsziele aktiv unterstützen
Außerordentliche Mitglieder können Firmen, juristische Personen und Organisationen werden, die die Satzungsziele der Karin – Elisabeth – Loos Stiftung durch Zuwendungen an die Stiftung unterstützen.
§3. Organe und Sitz des Vereins
Die Organe des Vereins sind :
– Die Mitgliederversammlung
– Der Vorstand
Die ordentliche Mitgliederversammlung tagt 1x jährlich zum Zeitpunkt der Überreichung der Förderpreise.
Die Einladung zur Überreichung der Förderpreise gilt als Einladung zur Mitgliederversammlung.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch den Vorstand umgesetzt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei schriftlichem Antrag von mehr als 2/3 der Mitglieder einberufen werden.
Beschlüsse der Mitgliederversammlungen können auch im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit der Stimmen der Mitgliederversammlung und der Zustimmung des Vorstandes der Karin – Elisabeth – Loos – Stiftung.
Der Vorstand des Vereins setzt sich aus einem ersten und zweiten Vorsitzenden zusammen und ist in der Regel mit dem Vorstand der Karin – Elisabeth – Loos Stiftung identisch. Nur in Ausnahmefällen soll er von der Mitgliederversammlung gewählt werden, wenn dadurch die Ziele des Vereins besser erreicht werden können. Mindestens ein Vorstandsmitglied muß jedoch dem Vorstand der Karin – Elisabeth Loos Stiftung angehören.
Die Aufgaben des Vorstandes sind
– die Führung eines Mitgliederverzeichnisses
– die Einladung zu den Mitgliedsversammlungen / Förderpreis – Veranstaltungen
– die Information der Mitglieder
Sitz des Vereins:
Der Verein hat seinen Sitz in Wiesbaden und ist über die Adresse der Karin – Elisabeth – Loos – Stiftung zu erreichen.
§4 Eintragung ins Vereinsregister
Der Verein verzichtet auf die Eintragung ins Vereinsregister
Die Postanschrift des derzeitigen Vorstandes der Karin Elisabeth Loos Stiftung lautet:
Karin Elisabeth Loos StiftungProf. Dr. med. Thomas Mettang:
von Leydenstrasse 23
65191 Wiesbaden Tel.:0611/956830
Fax 0611/9568330 t_mettang@t-online.de
Die Stiftung ist gemeinnützig und kann steuerlich wirksame Spendenbescheinigungen ausstellen.